CSRD-Compliance sicherstellen: Beratung & Software zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive
Am 5. Januar 2023 ist die neue EU-Richtlinie in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ ((EU) 2022/2464), in Kraft getreten.
Die Richtlinie ersetzt die bisherige „Non Financial Reporting Directive (NFRD)“ und stellt ein zentrales Instrument des „EU-Green-Deals“ dar, welcher die Hauptziele verfolgt, die EU bis 2050 zu einem klimaneutralen Kontinent zu entwickeln sowie das nachhaltige Wirtschaften zu fördern. Mit den neuen Anforderungen an berichtspflichtige Unternehmen soll die Transparenz, Vergleichbarkeit und Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung gesteigert werden. Ebenso wie die Finanzberichte müssen Nachhaltigkeitsberichte zukünftig einer externen Prüfung unterzogen werden, wodurch sowohl die formalen als auch inhaltlichen Anforderungen an das CSRD-Reporting enorm steigen.
Sind Sie von den neuen CSRD-Anforderungen betroffen?
Durch die Richtlinie wird nicht nur der Berichtsumfang, sondern auch der Anwenderkreis deutlich ausgeweitet. Zunächst einmal fällt der bisherige Anwenderkreis der NFRD unter die neue Gesetzgebung, gefolgt von weiteren großen Unternehmen, die bereits für das Geschäftsjahr 2025 einen Bericht gemäß CSRD veröffentlichen müssen. Sogar KMUs mit mehr als zehn Mitarbeitern können unter bestimmten Voraussetzungen schon ab 2026 unter die Berichtspflicht fallen. Schätzungsweise sind in Zukunft etwa 50.00 Unternehmen europaweit sowie etwa 15.000 Unternehmen deutschlandweit von der CSRD direkt betroffen.
Bereits heute müssen sich auch die Unternehmen, die erst in den folgenden Jahren unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, mit den CSRD-Anforderungen befassen, da die Änderungen im Vergleich zur bisherigen Gesetzgebung umfangreich und die entsprechende Umsetzung und Recherchen aufwändig und zeitintensiv sind.
Welche Herausforderungen kommen auf Sie zu?
Eine zentrale Neuerung ist die konkrete Vorgabe der Berichtsinhalte sowie -struktur gemäß den einheitlichen europäischen Berichtsstandards, den „European Sustainability Reporting Standards (ESRS)“. Diese sorgen mit über 1000 Datenpunkten für eine Flut an Informationen, welche von berichtspflichtigen Unternehmen im Zeitablauf gesammelt und in den Nachhaltigkeitsbericht integriert werden müssen.
Zudem ist eine „Wesentlichkeitsanalyse“ durchzuführen, um festzulegen, welche Nachhaltigkeitsthemen relevant und somit zu berichten sind. Die Identifikation wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen erfolgt dabei nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, wobei sowohl die Finanzielle Wesentlichkeit als auch die Wesentlichkeit der Auswirkungen betrachtet werden:
Da die konkrete Durchführung der Wesentlichkeitsbewertung (z.B. die Festlegung von Schwellenwerten sowie die Art der Dokumentation) von den Gesetzgebern nur unzureichend vorgegeben wird, stehen viele Unternehmen vor großen Herausforderungen.
Wie gelangen Sie zur CSRD-Konformität?
CSRD-Beratung
tec4U-Solutions begleitet Sie dabei, die für Ihr Unternehmen verpflichtende Nachhaltigkeitsberichtserstattung zielführend und wirtschaftlich umzusetzen.
Im Rahmen von Workshops werden in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen die für Sie relevanten Themen für Ihren CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht erarbeitet und darauf aufbauend die hierfür notwendigen Informationen und ESRS-Datenpunkte identifiziert. Darüber hinaus unterstützt tec4U-Solutions bei der Ausformulierung und visuellen Gestaltung des CSRD-Berichts in Zusammenarbeit mit der Marketing-/Kommunikationsabteilung.
Der CSRD-Workshop liefert Ihnen folgende Ergebnisse:
CSRD-Software

1. ESG-ValueChain:
Mit dem ESG-ValueChain-Modul können CSRD-berichtspflichtige Unternehmen, ihre Lieferkette angelehnt an die ESRS teilautomatisiert befragen. Dadurch wird die gesamte Wertschöpfungskette betrachtet sowie die relevantesten Stakeholder, die Lieferanten, in den Prozess der Wesentlichkeitsbewertung & Berichterstattung miteinbezogen.
2. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA) & Reporting:
Das DWA- & Reporting-Modul ermöglicht es, sämtliche Vorbereitungen für den CSRD-Bericht effizient, gesetzeskonform und reproduktionssicher durchzuführen. Zunächst können die wesentlichen Themen identifiziert und relevante IROs (=Impacts, Risks, Opportunities) ausgewählt werden. Im zweiten Schritt erfolgt die Zuordnung aller ESRS-Datenpunkte („Disclosure Requirements“) zu den wesentlichen Themen. Auf dieser Basis wird eine individuelle Gliederung für den CSRD-Bericht erstellt und mit Daten befüllt. Das Modul unterstützt das European Single Electronic Format (ESEF).
Unsere CSRD-Softwarelösungen bieten Ihnen folgende Vorteile:
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Gülistan Dar
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