CSRD-Compliance sicherstellen: Beratung & Software zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive
Am 5. Januar 2023 ist die neue EU-Richtlinie in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ ((EU) 2022/2464), in Kraft getreten.
Die Richtlinie ersetzt die bisherige „Non Financial Reporting Directive (NFRD)“ und stellt ein zentrales Instrument des „EU-Green-Deals“ dar, welcher die Hauptziele verfolgt, die EU bis 2050 zu einem klimaneutralen Kontinent zu entwickeln sowie das nachhaltige Wirtschaften zu fördern. Mit den neuen Anforderungen an berichtspflichtige Unternehmen soll die Transparenz, Vergleichbarkeit und Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung gesteigert werden. Ebenso wie die Finanzberichte müssen Nachhaltigkeitsberichte zukünftig einer externen Prüfung unterzogen werden, wodurch sowohl die formalen als auch inhaltlichen Anforderungen an das CSRD-Reporting enorm steigen.
Sind Sie von den neuen CSRD-Anforderungen betroffen?
Durch die Richtlinie wird nicht nur der Berichtsumfang, sondern auch der Anwenderkreis deutlich ausgeweitet. Zunächst einmal fällt der bisherige Anwenderkreis der NFRD unter die neue Gesetzgebung, gefolgt von weiteren großen Unternehmen, die bereits für das Geschäftsjahr 2025 einen Bericht gemäß CSRD veröffentlichen müssen. Sogar KMUs mit mehr als zehn Mitarbeitern können unter bestimmten Voraussetzungen schon ab 2026 unter die Berichtspflicht fallen. Schätzungsweise sind in Zukunft etwa 50.00 Unternehmen europaweit sowie etwa 15.000 Unternehmen deutschlandweit von der CSRD direkt betroffen.
Bereits heute müssen sich auch die Unternehmen, die erst in den folgenden Jahren unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, mit den CSRD-Anforderungen befassen, da die Änderungen im Vergleich zur bisherigen Gesetzgebung umfangreich und die entsprechende Umsetzung und Recherchen aufwändig und zeitintensiv sind.
Welche Herausforderungen kommen auf Sie zu?
Eine zentrale Neuerung ist die konkrete Vorgabe der Berichtsinhalte sowie -struktur gemäß den einheitlichen europäischen Berichtsstandards, den „European Sustainability Reporting Standards (ESRS)“. Diese sorgen mit über 1000 Datenpunkten für eine Flut an Informationen, welche von berichtspflichtigen Unternehmen im Zeitablauf gesammelt und in den Nachhaltigkeitsbericht integriert werden müssen.
Zudem ist eine „Wesentlichkeitsanalyse“ durchzuführen, um festzulegen, welche Nachhaltigkeitsthemen relevant und somit zu berichten sind. Die Identifikation wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen erfolgt dabei nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, wobei sowohl die Finanzielle Wesentlichkeit als auch die Wesentlichkeit der Auswirkungen betrachtet werden:
Da die konkrete Durchführung der Wesentlichkeitsbewertung (z.B. die Festlegung von Schwellenwerten sowie die Art der Dokumentation) von den Gesetzgebern nur unzureichend vorgegeben wird, stehen viele Unternehmen vor großen Herausforderungen.
Wie gelangen Sie zur CSRD-Konformität?
CSRD-Beratung
CSRD-Prozessworkshop
tec4U-Solutions begleitet Sie dabei, die für Ihr Unternehmen verpflichtende Nachhaltigkeitsberichtserstattung zielführend und wirtschaftlich umzusetzen.
1. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA)
Im Rahmen von Workshops werden in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen die für Sie relevanten IROs (=Impacts, Risks, Opportunities) identifiziert und daraus die wesentlichen Themen für Ihren CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht abgeleitet.
2. GAP-Analyse zur Ermittlung fehlender Datenpunkte
Im Anschluss erfolgt die Zuordnung aller ESRS-Datenpunkte („Disclosure Requirements“) zu den wesentlichen Themen. In Form eines Soll-/Ist-Abgleichs werden die bereits vorhandenen Informationen und Datenpunkte den erforderlichen Informationen für den Nachhaltigkeitsbericht gegenübergestellt.
Darüber hinaus unterstützt tec4U-Solutions bei der Ausformulierung und visuellen Gestaltung des CSRD-Berichts in Zusammenarbeit mit der Marketing-/Kommunikationsabteilung.
Der CSRD-Workshop liefert Ihnen folgende Ergebnisse:
CSRD-Software

1. ESG-ValueChain:
Mit dem ESG-ValueChain-Modul können CSRD-berichtspflichtige Unternehmen ihre Lieferkette befragen. Die an die ESRS angelehnten Fragebögen enthalten vorformulierte Fragen, die individuell anpassbar sind und eine Vorabauswertung im System erlauben. Damit können Sie die gesamte Wertschöpfungskette betrachten sowie Ihre relevantesten Stakeholder, die Lieferanten, in den Prozess der Wesentlichkeitsbewertung & Berichterstattung einbeziehen.
2. CSRD-Reporting:
Nachdem die wesentlichen Themen im CSRD-Workshop oder eigenständig im Unternehmen identifiziert worden sind, erfolgt die softwaregestützte Zuordnung aller ESRS-Datenpunkten („Disclosure Requirements“) zu den wesentlichen Themen. Auf dieser Basis wird eine individuelle Gliederung für den CSRD-Bericht erstellt, welche wiederum mit den zugehörigen Informationen befüllt werden kann. Das Modul unterstützt das in Zukunft gesetzlich verpflichtende European Single Electronic Format (ESEF).
Unsere CSRD-Softwarelösungen bieten Ihnen folgende Vorteile:
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Gülistan Dar
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