CSRD: Beratung & Software zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive
Am 5. Januar 2023 ist die neue EU-Richtlinie in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ ((EU) 2022/2464), in Kraft getreten.
Die Richtlinie ersetzt die bisherige „Non Financial Reporting Directive (NFRD)“ und stellt ein zentrales Instrument des „EU-Green-Deals“ dar, welcher die Hauptziele verfolgt, die EU bis 2050 zu einem klimaneutralen Kontinent zu entwickeln sowie das nachhaltige Wirtschaften zu fördern. Mit den neuen Anforderungen an berichtspflichtige Unternehmen soll die Transparenz, Vergleichbarkeit und Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung gesteigert werden.
Sind Sie betroffen?
Durch die Richtlinie wird nicht nur der Berichtsumfang deutlich erweitert, sondern auch der Anwenderkreis enorm ausgeweitet. Zunächst einmal fällt der bisherige Anwenderkreis der NFRD unter die neue Gesetzgebung (rund 11.000 Unternehmen europaweit), gefolgt von weiteren großen Unternehmen, die bereits für das Geschäftsjahr 2025 einen Bericht gemäß CSRD veröffentlichen müssen. Sogar KMUs mit mehr als zehn Mitarbeitern können unter bestimmten Voraussetzungen schon ab 2026 unter die Berichtspflicht fallen.
Bereits heute müssen sich auch die Unternehmen, die erst in den folgenden Jahren unter die Berichtspflicht fallen, mit den Anforderungen befassen, da die Änderungen im Vergleich zur bisherigen Gesetzgebung umfangreich und die entsprechende Umsetzung und Recherchen aufwändig und zeitintensiv sind.
Welche Herausforderungen kommen auf Sie zu?
Eine zentrale Neuerung ist die konkrete Vorgabe der Berichtsinhalte sowie -struktur gemäß den einheitlichen europäischen Berichtsstandards, den „European Sustainability Reporting Standards (ESRS)“. Diese sorgen mit über 1000 Datenpunkten für eine Flut an Informationen, welche von berichtspflichtigen Unternehmen im Zeitablauf gesammelt und in den Nachhaltigkeitsbericht integriert werden müssen.
Zudem ist eine „Wesentlichkeitsanalyse“ durchzuführen, um festzulegen, welche Nachhaltigkeitsthemen relevant und somit zu berichten sind. Die Identifikation wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen erfolgt dabei nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, wobei sowohl die Impact Materialität als auch die finanzielle Materialität betrachtet werden:
Insbesondere der Prozess und die genaue Dokumentation der Wesentlichkeitsbewertung stellen durch die ungenauen Erläuterungen im Rahmen des Gesetzestextes viele Unternehmen vor große Herausforderungen.
Wie kann Sie tec4U-Solutions unterstützen?
CSRD-Beratung
tec4U-Solutions begleitet Sie dabei, die für Ihr Unternehmen verpflichtende Nachhaltigkeitsberichtserstattung zielführend und wirtschaftlich umzusetzen.
Im Rahmen eines mehrtägigen Workshops werden in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen die für Sie relevanten Themen für Ihren Nachhaltigkeitsbericht erarbeitet und darauf aufbauend die hierfür notwendigen Informationen und Datenpunkte identifiziert.
Der CSRD-Workshop liefert Ihnen folgende Ergebnisse:
CSRD-Software
Das CSRD-Modul innerhalb unserer Sustainability Compliance Software DataCross ermöglicht es Ihnen, die Wesentlichkeitsanalyse teilautomatisiert durchzuführen und durch die Beantwortung gezielter Fragen die für Sie relevanten Themen zu identifizieren. Anschließend wird eine vorläufige Gliederung für den individuellen Nachhaltigkeitsbericht erstellt, welcher mit Inhalten gefüllt werden kann. Zur Informationsbeschaffung bietet die Anwendung ein Modul zur Lieferantenbefragung und liefert Performancewerte aus anderen DataCross-Modulen unter anderem zu den Themen Material Compliance, Lieferkettensorgfaltspflichten oder CO2-Berechnungen (verfügbar 2025).
Unsere CSRD-Lösung bietet Ihnen folgende Vorteile:
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Gülistan Dar
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